Ein Preisvergleich von Hand ist bei einigen tausend Artikeln am Tag seiner Erstellung veraltet. Ein Monitoring ersetzt das Bauchgefühl durch eine Zeitreihe. Es setzt aber keine Preise: Es liefert die Datenlage, auf der du, dein Einkauf oder dein Category Management entscheidet. Wer automatische Preisregeln sucht, sucht Repricing, ein anderes Werkzeug mit eigenen Risiken. Wie beides zusammenhängt, steht weiter unten.
Tool zum Selbermachen oder Dienstleister: Wer macht die Arbeit?
Der Unterschied liegt weniger im Ergebnis als darin, wer die Arbeit macht. Mit Software richtest du ein, ordnest zu und prüfst selbst. Beim Dienstleister übernimmt das der Anbieter, und du bekommst fertige Daten.
| Software zum Selbermachen | Dienstleister | |
|---|---|---|
| Zuordnung der Artikel | Machst du selbst. Bei manchen Anbietern ist die Zuordnung ein eigener, zubuchbarer Service. | Macht der Anbieter. Unsichere Treffer sollten getrennt gekennzeichnet kommen. |
| Shops anbinden und pflegen | Dein Team, auch nach jedem Umbau eines Wettbewerber-Shops. | Der Anbieter. |
| Lieferungen prüfen | Dein Team: unmögliche Preise, vertauschte Varianten. | Der Anbieter, vor der Lieferung. |
| Passt, wenn | du wenige hundert bis wenige tausend Artikel hast und jemand im Team die Zuordnung pflegt. | du zehntausende EANs hast, die Daten in dein BI sollen und niemand Zeit für die Zuordnung hat. |
Was beides am Markt kostet, steht weiter unten. Beim Rhythmus unterscheiden sich die Angebote stark: Die meisten Anbieter, deren öffentliche Preisseiten ich gesichtet habe, rufen mindestens täglich ab.
So läuft es ab
Vom Katalog zur Preisentscheidung
- Dein Katalog EAN-Liste als Export oder Feed
- Zuordnung per EAN jede Variante einzeln, ohne EAN getrennt gekennzeichnet
- Wettbewerber-Shops Produktseiten direkt; gesperrte Shops über Google Shopping, soweit verfügbar
- Prüfung jeder Lieferung unmögliche Preise, vertauschte Varianten, Lücken
- Lieferung Dashboard, Export oder direkt in deine Datenbank
Dynamic Pricing braucht saubere Marktdaten
Dynamic Pricing heißt: Preise ändern sich laufend, je nach Nachfrage, Bestand oder Wettbewerb. Repricing ist die automatische Form davon: Regeln passen deinen Preis an, sobald sich ein Wettbewerberpreis ändert, häufig auf Marktplätzen. Beides braucht Marktdaten, also eine laufende Preisbeobachtung der Wettbewerber. Preismonitoring liefert diese Daten, setzt aber selbst keine Preise.
Eine Preisregel ist nur so gut wie die Zahl, auf die sie reagiert. Ein Mensch sieht einem falschen Wettbewerberpreis oft an, dass etwas nicht stimmt. Eine Regel wie „1 % unter dem günstigsten Angebot“ folgt ihm ohne Rückfrage, bei jedem betroffenen Artikel und bei jedem Lauf.
Die richtige Variante
Die Regel vergleicht nur, was wirklich derselbe Artikel ist: gleiche EAN, gleiche Ausführung, gleicher Lieferumfang.
Ein geprüfter Preis
Unmögliche Preise, Lesefehler und vertauschte Varianten fliegen raus, bevor eine Regel darauf reagiert.
Klare Herkunft
Je Zeile ist sichtbar, ob der Treffer über die EAN sicher ist oder nur wahrscheinlich, und woher der Preis stammt.
Beispiel: eine vertauschte Variante in einer Preisregel
Ein Akku-Bohrschrauber wird in zwei Ausführungen verkauft: einmal mit zwei Akkus und Ladegerät, einmal als Solo-Gerät ohne Akku. Der Name ist fast gleich, die EAN nicht. Ordnet ein Monitoring nur über den Namen zu, landet beim Set der Preis des Solo-Geräts. Die Regel „1 % unter dem günstigsten Angebot“ senkt dann den Preis deines Sets auf das Niveau eines Geräts ohne Akku, und zwar so lange, bis jemand die Zuordnung bemerkt.
Dasselbe passiert mit Lesefehlern: ein Preis ohne Komma, ein Streichpreis statt des aktuellen Preises. Darum gehört vor jede automatische Regel eine Plausibilitätsprüfung, und unsichere Treffer gehören nicht ungeprüft in die Regel.
Was die Plausibilitätsprüfung abfängt, und was nicht
Ich prüfe jede Lieferung, bevor sie rausgeht: unmögliche Preise, vertauschte Varianten, Lücken. Treffer ohne EAN, also über Name, Marke und Merkmale zugeordnet, stehen getrennt gekennzeichnet in der Lieferung. Für eine Preisregel heißt das: Lass sie nur auf EAN-Treffer reagieren und behandle die unsicheren getrennt.
Was die Prüfung nicht leistet: Sie macht aus einem wöchentlichen Abruf keinen minutengenauen. Ändert ein Wettbewerber seinen Preis am Tag nach dem Abruf, steht das erst in der nächsten Lieferung. Du legst fest, wie alt eine Zahl sein darf, bevor deine Regel sie nutzt.
Wie die Daten in dein Pricing kommen
Die Lieferung bekommst du als CSV und über die Schnittstelle, die dein Repricing-Werkzeug, dein BI oder dein Team braucht; die Lieferung direkt in deine Datenbank gehört ab Business zum Paket. Je Zeile stehen Preis und Verfügbarkeit, dazu Versandkosten und Streichpreis, wo der Shop sie zeigt, die Herkunft des Preises, die Kennzeichnung sicher oder unsicher und „nicht geführt“ als eigenes Signal.
Die Preisregeln selbst baue ich nicht. Welche Regel zu deiner Marge, deinen Einkaufspreisen und deinen Marktplätzen passt, entscheidest du oder dein Repricing-Anbieter. Ich sorge dafür, dass die Zahlen stimmen, auf die sie reagiert.
Wann wöchentliche Daten reichen und wann nicht
Für Sortiment, Einkauf und Preisstrategie reicht der wöchentliche Blick: Wo liegst du über dem Markt, wo hast du keine Konkurrenz, welcher Wettbewerber bleibt dauerhaft günstiger? Ab Business kommen auf Wunsch tägliche Abrufe für bis zu 500 Top-EANs dazu.
Wer seine Preise mehrmals am Tag automatisch anpasst, braucht ein Repricing-Werkzeug mit eigener, schnellerer Preisüberwachung. Dafür ist mein Monitoring zu langsam, und das sage ich vor dem Vertrag.
EAN-Zuordnung: Warum die Nummer wichtiger ist als der Produktname
Derselbe Artikel heißt in jedem Shop anders. Eindeutig ist nur die EAN, international GTIN. Sie ist der verlässlichste Schlüssel, um einen Artikel shopübergreifend wiederzufinden, wenn der Shop sie pflegt. Auch Google empfiehlt im Markup für Händlereinträge, die GTIN in Zahlenform anzugeben, und zwar die spezifischste, die zum Produkt passt.
Wichtig für die Kosten: Jede Variante hat ihre eigene EAN. Ein Laufschuh in 2 Farben und 6 Größen sind 12 EANs, nicht ein Produkt. Jede Variante hat beim Wettbewerber einen eigenen Preis und eine eigene Verfügbarkeit.
Wo keine EAN vorliegt, bleibt nur eine Zuordnung über Name, Marke und Merkmale. Sie ist wahrscheinlich richtig, nicht sicher. Ein seriöser Anbieter liefert solche Treffer getrennt gekennzeichnet und vermischt sie nie mit den EAN-Treffern, damit du weißt, welchen Zahlen du trauen kannst.
Trefferquote und „nicht geführt“: zwei Zahlen vor dem Vertrag
Kein Wettbewerber führt dein ganzes Sortiment. Wie viele deiner EANs ein Shop führt, ist je nach Shop sehr unterschiedlich, der Musterlauf zeigt es. Entscheidend ist, dass du diese Quote je Shop siehst, bevor die erste Rechnung kommt. Dann entscheidest du selbst: behalten, tauschen oder weglassen.
Treffer
Preis und Verfügbarkeit über die EAN gefunden. Auf diesen Zahlen kannst du entscheiden.
Unsicher
Ohne EAN über Name, Marke und Merkmale zugeordnet. Wahrscheinlich richtig, nicht sicher, darum getrennt gekennzeichnet.
Nicht geführt
Der Shop hat den Artikel beim Abruf nicht. Kein Loch in den Daten, sondern ein eigenes Signal.
Was „nicht gefunden“ bedeutet und was nicht
„Nicht gefunden“ heißt: Beim Abruf gab es dort kein eindeutig zuordenbares Angebot. Meist führt der Shop den Artikel dann nicht, und du hast dort zum Zeitpunkt des Abrufs keine Konkurrenz. Ob es stattdessen an fehlenden EANs beim Shop liegt, zeigt der Musterlauf. Ob daraus Spielraum beim Preis wird, zeigt der Blick auf die übrigen Shops. Gute Lieferungen weisen das als eigene Spalte aus, statt die Zeile stillschweigend wegzulassen.
Warum eine sehr hohe Trefferquote misstrauisch machen sollte
Wenn fast jeder Artikel einen Treffer hat, stecken darin oft Zuordnungen über ähnliche Namen oder vertauschte Varianten, und auf genau diesen Zahlen würdest du über Preise entscheiden. Eine Quote, die zu gut aussieht, prüfe ich deshalb zuerst und zeige sie so, wie sie ist, auch wenn sie niedriger ausfällt, als du gehofft hast.
Gesperrte Shops und Recht: was gilt und was nicht
So gehe ich beim Abruf vor:
Nur öffentliche Preise
Gelesen werden nur öffentlich sichtbare Preise und Verfügbarkeiten, ohne Logins, ohne geschützte Bereiche, ohne personenbezogene Daten. Preise, die erst im Warenkorb oder nach Login erscheinen, lese ich nicht und berechne den Shop dann nicht.
Behutsam abrufen
Zugangssperren umgehe ich nicht. Abrufe laufen langsam und mit Pausen, nacheinander statt alle auf einmal.
Wenn ein Shop sperrt
Nur wenn ein Shop automatisierte Abrufe sperrt, nehme ich Preise aus Google Shopping, soweit es sie dort gibt. Business enthält das für 1 Shop, Full für 2, jeder weitere kostet 100 € im Monat. Jede Zeile zeigt, woher der Preis stammt. Gleichwertig mit der Produktseite ist das nicht: Google Shopping zeigt, was der Händler dort meldet, und deckt nicht jede EAN ab.
Was der Bundesgerichtshof 2014 entschieden hat
Der Bundesgerichtshof hat am 30. April 2014 über ein Flugportal entschieden, das Flugdaten automatisiert von der Website einer Fluggesellschaft abrief, obwohl deren Geschäftsbedingungen das untersagten (Az. I ZR 224/12). Laut Pressemitteilung hat er eine wettbewerbswidrige Behinderung verneint. Daraus folgt nicht, dass jede Art des Abrufs erlaubt ist.
Die Kernsätze aus der Pressemitteilung
„Allein der Umstand, dass sich die Beklagte über den von der Klägerin in ihren Geschäftsbedingungen geäußerten Willen hinwegsetzt, keine Vermittlung von Flügen im Wege des sogenannten ‚Screen-Scraping‘ zuzulassen, führt nicht zu einer wettbewerbswidrigen Behinderung der Klägerin.“
„Ein Unlauterkeitsmoment kann allerdings darin liegen, dass eine technische Schutzvorrichtung überwunden wird, mit der ein Unternehmen verhindert, dass sein Internetangebot durch übliche Suchdienste genutzt werden kann.“
Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 069/2014 vom 30.04.2014
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dort waren laut Pressemitteilung noch Ansprüche wegen Irreführung und aus dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zu prüfen. Die Entscheidung betrifft diesen einen Fall.
Für Marken und Hersteller
Statt Wettbewerber beobachtest du deine Händler und siehst, zu welchem Preis sie deine Produkte verkaufen, im Vergleich zu deiner unverbindlichen Preisempfehlung. Das Monitoring dient der Analyse. Händler bestimmen ihre Verkaufspreise selbst, Mindest- oder Festpreise vorzuschreiben ist unzulässig. Unverbindliche Preisempfehlungen sind erlaubt. Ein Abgleich ist deshalb eine Information, kein Verstoßbericht.
Was den Preis treibt: EANs mal Wettbewerber
Jeder Anbieter rechnet anders: nach Produkten, nach Seitenabrufen, je Wettbewerber oder je Website. Dahinter steckt immer dieselbe Frage: Wie viele Preise werden wie oft abgerufen?
EANs × Wettbewerber = Preisabfragen pro Woche
EANs
Jede Variante zählt. Gezählt wird deine Liste, nicht wie viele ich bei Wettbewerbern finde. Nur gültige EANs zählen, doppelte einmal.
Wettbewerber
Jeder Shop zählt je Land einzeln: shop.de und shop.at sind 2 Wettbewerber. Marktplätze wie Amazon oder eBay zählen als 2.
Rhythmus
Wöchentlich für den ganzen Katalog ist der Normalfall. Täglich lohnt sich nur für die Artikel, an denen dein Umsatz hängt.
Nachrechnen: Wie viele Preisabfragen sind es bei dir?
Paket bei 12 Monaten Laufzeit, gewählt wie im Rechner nach der günstigsten Kombination. Wie viele Abfragen ein Shop tatsächlich trifft, zeigt die Trefferquote im Musterlauf. Den Preis mit Laufzeit und Einrichtung rechnest du im Preisrechner auf der Leistungsseite aus.
Was Preismonitoring kostet: Markt und meine Pakete
Am Markt, laut öffentlicher Preislisten, gesichtet am 6. Oktober 2026, ohne Namen:
| Modell | Typischer Preis |
|---|---|
| Software zum Selbermachen | etwa 150 bis 800 € im Monat, oft mit Obergrenzen zwischen 5.000 und 25.000 Artikeln, ohne Pflege und Prüfung |
| Betreute Lösungen für große Kataloge | oft mehrere tausend Euro im Monat, teils mit einem Jahr Mindestlaufzeit |
Bei mir gibt es feste Pakete, öffentlich und netto. Listenpreis bei 12 Monaten Laufzeit:
| Start | Business | Full | |
|---|---|---|---|
| Monatspreis | 750 € | 1.500 € | 3.000 € |
| EANs inklusive | 2.500 | 10.000 | 50.000 |
| Wettbewerber inklusive | 3 | 6 | 10 |
| Mit Zusätzen höchstens | 5.000 EANs, 5 Wettbewerber | 40.000 EANs, 10 Wettbewerber | 100.000 EANs, 15 Wettbewerber |
| Rhythmus | wöchentlich | wöchentlich, täglich für Top-EANs buchbar | wöchentlich, Top-EANs (bis 10 % deines Katalogs) 2× pro Woche |
| Lieferung | Dashboard (Looker Studio) und CSV-Export | zusätzlich: Lieferung direkt in deine Datenbank oder BI | wie Business |
| Gesperrter Shop | – | Google-Shopping-Ersatz für 1 gesperrten Shop | Google-Shopping-Ersatz für 2 gesperrte Shops |
| Händler-Auswertung für Marken | – | – | Preisbild deiner Händler (für Marken) |
In allen Paketen: Verfügbarkeit, Versandkosten, Streichpreis, wo der Shop sie zeigt, und eine Plausibilitätsprüfung jeder Lieferung. Zusätze im Monat: je weiterer Wettbewerber 150 €, je weitere 5.000 EANs 250 €, täglich statt wöchentlich für bis zu 500 Top-EANs 300 € (ab Business), je weiterer gesperrter Shop mit Google-Shopping-Ersatz 100 €.
Typische Kosten
Bei 12 Monaten Laufzeit, netto, jeweils die günstigste Kombination:
| Sortiment | Wettbewerber | Kombination | im Monat |
|---|---|---|---|
| 2.000 EANs | 3 | Start | 750 € |
| 5.000 EANs | 5 | Start + 1 angefangener Block à 5.000 EANs + 2 Wettbewerber mehr | 1.300 € |
| 10.000 EANs | 6 | Business | 1.500 € |
| 20.000 EANs | 8 | Business + 2 angefangene Block à 5.000 EANs + 2 Wettbewerber mehr | 2.300 € |
| 50.000 EANs | 10 | Full | 3.000 € |
Laufzeiten: was 3, 6, 12 und 24 Monate kosten
| 3 Monate (Pilot) | 6 Monate | 12 Monate | 24 Monate | |
|---|---|---|---|---|
| Auf den Monatspreis | +25 % | +10 % | Listenpreis | −15 % |
| Start | 940 € | 825 € | 750 € | 640 € |
| Business | 1.875 € | 1.650 € | 1.500 € | 1.275 € |
| Full | 3.750 € | 3.300 € | 3.000 € | 2.550 € |
| Einrichtung | 1.500 € / 3.000 € / 5.000 € | 1.500 € / 3.000 € / 5.000 € | entfällt | entfällt |
Monatspreise auf 5 € gerundet. Kündigung bis einen Monat vor Ende, sonst verlängert sich der Vertrag um denselben Zeitraum, höchstens 12 Monate, zum bisherigen Preis. Die Auf- und Abschläge gelten auf den gesamten Monatspreis, Zusätze eingeschlossen. Die Einrichtung (Start 1.500 €, Business 3.000 €, Full 5.000 €) fällt nur bei 3 und 6 Monaten an. Wechselst du während des Piloten auf 12 oder 24 Monate, rechne ich die Einrichtung an. Dein Preis gilt für die gesamte Laufzeit.
Einstieg ohne Abo
Musterlauf
kostenlos · unverbindlich
200 EANs bei 3 Wettbewerbern, einmal je Shop. Klein mit Absicht: Er zeigt dir die Trefferquote je Wettbewerber, damit du entscheiden kannst.
Wettbewerbs-Schnappschuss
490 € einmalig, netto
1.000 EANs bei 3 Wettbewerbern, geliefert nach 5 Werktagen, mit Trefferquote je Shop und „nicht geführt“. Buchst du binnen 30 Tagen ein Paket, rechne ich ihn voll an.
Checkliste: So wählst du einen Anbieter aus
Diese zehn Fragen stellst du jedem Anbieter, mir eingeschlossen. Wer bei den ersten fünf ausweicht, liefert dir Zahlen, denen du nicht trauen kannst.
- Zeigt der Anbieter dir die Trefferquote je Shop, bevor du zahlst?
- Ordnet er über die EAN zu, und liefert er unsichere Treffer getrennt gekennzeichnet?
- Weist er „nicht geführt“ als eigenes Signal aus, statt die Zeile wegzulassen?
- Liest er nur öffentliche Preise, ohne Login und ohne Warenkorb?
- Was passiert, wenn ein Shop Abrufe sperrt, und siehst du je Zeile, woher der Preis stammt?
- Zählt er je Variante, je Produkt oder je Seitenabruf, und wie zählen Marktplätze und Länder-Shops?
- Wohin wird geliefert: nur in sein Dashboard oder auch in deine Datenbank, als Datei oder in dein BI?
- Wem gehören die Daten nach Vertragsende?
- Was passiert bei einem ausgefallenen Lauf: Nachlieferung, Gutschrift oder nichts?
- Gibt es rückwirkende Preisdaten, und wenn ja: Wer hat sie damals erhoben?
Quellen
- Google Search Central: Strukturierte Daten für Händlereinträge, Abschnitt zu gtin. Abgerufen am 6. Oktober 2026.
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 069/2014 zum sogenannten „Screen Scraping“, Urteil vom 30. April 2014, I ZR 224/12 („Flugvermittlung im Internet“).
- Bundeskartellamt: Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels, Juli 2017 (PDF), Abschnitte zu Fest- und Mindestpreisen und zu unverbindlichen Preisempfehlungen.
- Öffentliche Preislisten von 20 Anbietern für Preismonitoring (Software und Dienste), gesichtet am 6. Oktober 2026. Namen nenne ich hier bewusst nicht; die Liste mit Fundstellen schicke ich dir auf Anfrage.