Ohne Anmeldung · ohne E‑Mail

Hürden finden, bevor
Besucher daran scheitern.

Auf dem Handy im echten Browser gegen die WCAG 2.2 geprüft, mit Fundstelle, Foto und Anleitung. Ohne Anmeldung.

Ein Abruf im Browser, dauert 10 bis 30 Sekunden. Am besten die Startseite oder die Seite, auf der Kunden anfragen, buchen oder bestellen.

Erst sehen, was herauskommt? — ohne Wartezeit, an einer Seite unseres Testgeländes mit absichtlich eingebauten Fehlern.

Was geprüft wird

Sechs Fehlerarten, 96 % aller Funde.

So oft stecken sie in den Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites (WebAIM Million 2026, Anteil der Startseiten). Der Check prüft diese sechs und die übrigen automatisch prüfbaren WCAG-Regeln der Stufen A und AA.

83,9 %der Startseiten

Zu schwacher Kontrast

WCAG 1.4.3

WCAG 1.4.3 (AA) verlangt für normalen Text mindestens 4,5 : 1, für großen Text 3 : 1. Darunter ist Text bei eingeschränktem Kontrastsehen nicht zuverlässig lesbar; typisch sind Grau auf Weiß und Weiß auf Pastell.

Erklärt: Kontrast (W3C)

53,1 %der Startseiten

Bilder ohne Alternativtext

WCAG 1.1.1

Ein Screenreader liest dann den Dateinamen vor oder gar nichts. Google fehlt dieselbe Beschreibung für die Bildersuche.

Erklärt: Bilder ohne alt · Nicht-Text-Inhalt (W3C)

51 %der Startseiten

Formularfelder ohne Beschriftung

WCAG 4.1.2 · 3.3.2

Ein Platzhalter wie „E-Mail“ im Feld verschwindet beim Tippen und wird nicht von jedem Screenreader vorgelesen. Eine sichtbare Beschriftung hilft allen.

Erklärt: Beschriftungen (W3C)

46,3 %der Startseiten

Links ohne Namen

WCAG 2.4.4

Symbol-Links ohne Text, etwa Instagram oder Telefon als Bild: Vorgelesen wird nur „Link“, nicht wohin er führt.

Erklärt: Linkzweck (W3C)

30,6 %der Startseiten

Knöpfe ohne Namen

WCAG 4.1.2

Menü-Knopf, Lupe, Pfeile im Slider: Ohne Namen weiß niemand mit Screenreader, was der Knopf tut.

Erklärt: Name, Rolle, Wert (W3C)

13,5 %der Startseiten

Keine Sprachangabe

WCAG 3.1.1

Ohne lang="de" liest ein Screenreader in seiner voreingestellten Sprache vor; ist das Gerät auf Englisch gestellt, klingt deutscher Text praktisch unverständlich. Eine Zeile im Template.

Erklärt: Sprachangabe · Sprache der Seite (W3C)

Was kein Tool sieht

Fünf Fragen, die du selbst prüfst.

Automatisch prüfbar ist nur ein Teil. Diese Fragen beantwortest du am besten selbst, mit der Tab-Taste statt der Maus und einmal mit dem Screenreader deines Handys. Eine Anleitung in einfachen Schritten hat das W3C: Easy Checks.

  • Lässt sich alles per Tastatur bedienen, und siehst du dabei, wo du gerade bist?
  • Stimmt die Reihenfolge, in der ein Screenreader die Seite vorliest?
  • Sind Texte verständlich, Fehlermeldungen in Formularen eindeutig?
  • Haben Videos Untertitel, und lassen sich bewegte Inhalte anhalten?
  • Sind PDFs und Downloads selbst lesbar, nicht nur die Seite?

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Gilt das BFSG für meinen Onlineshop?

  • Seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die für Verbraucher erbracht werden: Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag schließen, etwa ein Shop oder eine Buchung (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26).
  • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17).
  • Wer darunter fällt, stellt außerdem Informationen zur Barrierefreiheit seiner Dienstleistung bereit, selbst in barrierefreier Form (§ 14 Abs. 1 mit Anlage 3).
  • Regelwerk: Maßstab für das BFSG ist die europäische Norm EN 301 549, sie verweist auf die WCAG 2.1 (W3C, EU-Richtlinien). Dieser Check prüft nach WCAG 2.2, das auf 2.1 aufbaut und einige Kriterien ergänzt.

Für Onlineshops: Als BFSG-Check zeigt dir das Tool die automatisch prüfbaren Hürden nach WCAG 2.2 auf einer Seite. Prüf Startseite, eine Kategorie- und eine Produktseite einzeln, denn jede Seitenart hat ihr eigenes Template. Ein Nachweis, dass dein Shop die Anforderungen erfüllt, ist das nicht. Steht ohnehin ein Relaunch an, prüf das neue Theme damit vor dem Livegang; die Suchmaschinen-Seite des Umzugs sichere ich mit der Relaunch-Absicherung ab.

Keine Rechtsberatung. Ob das Gesetz für dich gilt, ist eine Rechtsfrage; im Zweifel hilft deine IHK oder Handwerkskammer.

Häufige Fragen.

Ist meine Website barrierefrei, wenn der Check nichts findet?

Nein. Automatische Tests finden nur einen Teil der Hürden. Ob sich alles per Tastatur bedienen lässt, die Reihenfolge beim Vorlesen stimmt und Texte verständlich sind, sieht nur ein Mensch. Das W3C schreibt dazu, dass Prüfwerkzeuge Barrierefreiheit nicht feststellen, sondern nur dabei helfen können. Darum gibt der Check keine Note und kein Siegel, sondern Hürden mit Fundstelle.

W3C: Selecting Web Accessibility Evaluation Tools

Muss meine Website barrierefrei sein (BFSG)?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher, also Websites, über die Verbraucher online einen Vertrag schließen, etwa einen Shop oder eine Buchung (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17). Ob das Gesetz für dich gilt, ist eine Rechtsfrage; im Zweifel hilft deine IHK oder Handwerkskammer.

Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de

Was genau wird geprüft?

Die Seite, die du angibst, im echten Browser in der Handy-Ansicht geladen, mit Schriften, Bildern und Skripten, so wie ein Besucher sie sieht. Geprüft wird mit dem EverGrow-Prüfdienst gegen die automatisch prüfbaren Regeln der WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 der Stufen A und AA. Jeder Befund nennt das Erfolgskriterium und verlinkt die Erklärung des W3C dazu.

Brauche ich eine E-Mail-Adresse?

Nein. Alle Hürden mit Schwere, Kriterium und Fundstellen (bis zu 25 je Regel), das Bildschirmfoto und zu jeder Hürde die Anleitung „So behebst du es“ stehen kostenlos und ohne Anmeldung direkt im Ergebnis, auch als PDF. Eine E-Mail-Adresse brauchst du erst, wenn du mir freiwillig schreibst, etwa für ein Erstgespräch.

Werden meine Daten gespeichert?

Ohne Anfrage bleibt nichts liegen, was dich betrifft: Ergebnis und IP-Zähler liegen höchstens 15 Minuten beziehungsweise eine Stunde im Arbeitsspeicher, dann sind sie weg. Den Seiteninhalt und das Bildschirmfoto speichere ich nicht. Nur wenn du mir freiwillig schreibst, speichere ich deine Angaben für die Antwort.