Statistik und Werbung
Google Analytics, Google Ads, Meta Pixel, LinkedIn, TikTok, Microsoft Clarity, Hotjar und weitere: ob sie schon vor dem Klick laden, wie oft sie abgerufen werden und welche Cookies sie setzen.
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Startseite laden, Cookie-Banner nicht anklicken: Welche Drittanbieter bekommen schon Daten, welche Cookies entstehen?
Wir laden deine Startseite in einem frischen Browser und klicken nichts an, auch nicht den Cookie-Banner. Du siehst, welche Drittanbieter schon vorher Daten bekommen und welche Cookies dabei entstehen.
Cookie-Check · erster Aufruf ohne Einwilligung
Nur Name, Domain und Laufzeit. Markiert sind bekannte Cookies von Statistik- und Werbediensten.
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Du siehst, welche externen Server dabei kontaktiert und welche Cookies gesetzt wurden. Was eine Seite lädt, kann sich je nach Gerät, Standort, Uhrzeit oder Banner-Einstellung unterscheiden.
Nach § 25 Abs. 1 TDDDG ist das Speichern von Informationen auf dem Endgerät oder der Zugriff darauf grundsätzlich nur mit Einwilligung zulässig. Ausgenommen ist, was für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist (§ 25 Abs. 2 Nr. 2). § 25 TDDDG ↗
Beim Abruf externer Inhalte wie Schriftarten, Skripten oder Videos wird in der Regel die IP-Adresse an den Anbieter übertragen; die Datenschutzkonferenz weist darauf hin, dass dafür eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DS-GVO erforderlich ist. Orientierungshilfe Digitale Dienste 1.2, Rn. 101 ↗
Ob etwas ohne Einwilligung zulässig ist, hängt vom konkreten Einsatz ab. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an eine Datenschutzberatung oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Beheben lassen
Schriften lokal einbinden, Tags erst nach Einwilligung laden, Einbettungen mit Zwei-Klick-Lösung: Das richte ich dir ein. Bei einer neuen Website von mir ist das von Anfang an so gebaut, Website zum Festpreis ab 1.500 €; laufend mit der Pflege inklusive Hosting ab 79 € im Monat.
Meine Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen und Selbstständige, nicht an Verbraucher. Alle Preise netto zzgl. 19 % USt.
Nichts davon wird gespeichert: keine E-Mail, kein Lead. Das Ergebnis liegt höchstens 15 Minuten im Arbeitsspeicher, damit ein Neuladen keinen zweiten Abruf deiner Seite kostet.
Was der Check zeigt
Google Analytics, Google Ads, Meta Pixel, LinkedIn, TikTok, Microsoft Clarity, Hotjar und weitere: ob sie schon vor dem Klick laden, wie oft sie abgerufen werden und welche Cookies sie setzen.
Google Tag Manager, Adobe und Tealium laden andere Tags nach. Lädt der Tag-Manager vor der Einwilligung, kann alles, was er startet, ebenfalls vorher laufen.
Google Fonts, Adobe Fonts, Font Awesome und Dateien von fremden CDNs: Bei jedem Abruf erfährt der Anbieter die IP-Adresse des Besuchers.
YouTube, Google Maps, reCAPTCHA, Vimeo, Instagram, Bewertungs-Widgets: ob sie ohne Klick eingebettet sind oder erst nach Einwilligung laden.
Cookiebot, Usercentrics, OneTrust, Borlabs, Complianz, consentmanager und weitere CMPs werden erkannt. Ob sie Drittanbieter bis zur Einwilligung blockieren, zeigt die Liste: Was dort steht, lädt schon vorher.
Jeder Cookie, der beim ersten Laden entsteht, mit Name, Domain und Laufzeit. Bekannte Cookies von Statistik- und Werbediensten sind markiert. Inhalte von Cookies lesen wir nie.
Wir laden deine Startseite in einem frischen Browser ohne gespeicherte Cookies und klicken nichts an, auch nicht den Cookie-Banner. Dabei zeichnen wir jeden Abruf auf und lesen danach die gesetzten Cookies aus, nur Name, Domain und Laufzeit, nie den Inhalt. Nach dem Laden warten wir drei Sekunden, weil Tag-Manager manche Tags erst verzögert starten.
Nein. Der Check zeigt Fakten: welche Server beim ersten Aufruf kontaktiert werden und welche Cookies entstehen. Ob das für deine Website ohne Einwilligung zulässig ist, hängt vom konkreten Einsatz ab. Dafür sind eine Datenschutzberatung oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt die richtige Adresse.
Nach § 25 Abs. 1 TDDDG ist das Speichern von Informationen auf dem Endgerät oder der Zugriff darauf grundsätzlich nur mit Einwilligung zulässig. Ausgenommen ist, was unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst funktioniert (§ 25 Abs. 2 Nr. 2). Bis Mai 2024 hieß das Gesetz TTDSG.
Werden Schriften beim Laden von Googles Servern geholt, erfährt Google die IP-Adresse des Besuchers. Das LG München I hat dazu am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass diese Weitergabe ohne Einwilligung das Persönlichkeitsrecht verletzt, weil sich die Schriften auch lokal einbinden lassen. Die Lösung ist meist einfach: Schriften selbst hosten.
Das VG Hannover hat am 19.03.2025 (Az. 10 A 5385/22, erstinstanzlich) in einem Einzelfall entschieden, dass der Einsatz des Google Tag Managers eine Einwilligung erfordert. Grundlage war ein Test der Datenschutzbehörde, bei dem schon vor jeder Banner-Interaktion Daten an Google übermittelt wurden.
Google-Dienste senden im sogenannten Consent-Modus den Parameter gcs mit. Er überträgt laut Google, ob Werbe- und Analyse-Speicherung erlaubt sind. Die einzelnen Werte erklärt Google nicht offiziell; nach gängiger Lesart heißt G100: beides abgelehnt. Im erweiterten Consent-Modus laden die Google-Tags trotzdem und senden Messungen ohne Cookies, so steht es in Googles Dokumentation.
Was eine Seite lädt, kann sich je nach Gerät, Standort, Uhrzeit, Werbe-Blocker und gespeicherter Einwilligung unterscheiden. Wir prüfen mit einem frischen Desktop-Browser aus Deutschland und ohne gespeicherte Einwilligung, also so, wie ein neuer Besucher deine Seite zum ersten Mal sieht. Was erst beim Scrollen, Klicken oder auf Unterseiten lädt, sieht der Check nicht.
Nein. Dieses Tool fragt keine E-Mail-Adresse und legt keinen Lead an. Das Ergebnis liegt höchstens 15 Minuten im Arbeitsspeicher, damit ein Neuladen keinen zweiten Abruf deiner Seite kostet.
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